Merkantile Wertminderung – Welchen Anspruch haben Unfallgeschädigte?

Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, obwohl der Schaden vollständig repariert wurde.

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Einleitung

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Marktwert verlieren. Der Grund: Ein Unfallfahrzeug gilt auf dem Gebrauchtwagenmarkt als weniger wertvoll als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Differenz wird als merkantile Wertminderung bezeichnet. Viele Geschädigte wissen jedoch nicht, dass auch dieser Wertverlust von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden muss. Ein professionelles Schadengutachten ist entscheidend, um diese Wertminderung korrekt zu berechnen und gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Inhalt

Was bedeutet merkantile Wertminderung? Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, obwohl der Schaden vollständig repariert wurde. Der Hintergrund: Beim späteren Verkauf muss ein reparierter Unfallschaden angegeben werden. Dadurch sinkt der Marktwert des Fahrzeugs, selbst wenn technisch alles wieder einwandfrei ist. Diese Wertdifferenz muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Wann besteht Anspruch auf Wertminderung? Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn: - das Fahrzeug nicht zu alt ist - ein erheblicher Unfallschaden vorliegt - das Fahrzeug vor dem Unfall unfallfrei war Besonders häufig wird eine merkantile Wertminderung bei Fahrzeugen berücksichtigt, die: - unter etwa 5 Jahren alt sind - eine relativ geringe Laufleistung haben - einen reparierten Karosserieschaden aufweisen Wie wird die Wertminderung berechnet? Die Höhe der merkantilen Wertminderung hängt von mehreren Faktoren ab: - Fahrzeugalter - Laufleistung - Fahrzeugtyp und Marktwert - Schadenhöhe - Reparaturumfang Ein unabhängiger KFZ-Gutachter berechnet diesen Wert im Schadengutachten anhand anerkannter Bewertungsmethoden. Beispiel aus der Praxis: Ein Fahrzeug hat vor dem Unfall einen Marktwert von 25.000 €. Nach einem reparierten Unfallschaden kann es auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur noch für etwa 23.500 € verkauft werden. Die Differenz von 1.500 € stellt die merkantile Wertminderung dar und ist vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu ersetzen.

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„Nach unserem Unfall wurde das Fahrzeug zwar repariert, aber erst durch das Gutachten vom A-Partner Ingenieurbüro wurde die merkantile Wertminderung festgestellt. Dadurch konnten wir den tatsächlichen Wertverlust gegenüber der Versicherung geltend machen.“

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Thomas Berger Fahrzeughalter und Unfallgeschädigter

Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um sichtbare Schäden am Fahrzeug. Auch der Wertverlust durch einen Unfallschaden muss berücksichtigt werden. Das A-Partner Ingenieurbüro erstellt unabhängige und detaillierte KFZ-Gutachten, damit neben den Reparaturkosten auch Ansprüche wie Nutzungsausfall und merkantile Wertminderung vollständig dokumentiert und gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden können.