Wertgutachten
Privat beauftragt – fair und transparent kalkuliert
Schadensgutachten
Kostenübernahme durch die Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen – die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung der Gegenseite. Die Abrechnung erfolgt nach einer offiziellen Honorartabelle, die sich am Schadenumfang und am Fahrzeugwert orientiert.
Keine Kosten bei klarer Schuldfrage
Abrechnung nach BVSK-Honorartabelle
Rechtssicheres Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche