Fiktive Abrechnung nach dem Unfall – Welche Rechte haben Geschädigte?
Die fiktive Abrechnung ermöglicht es Unfallgeschädigten, den Schaden am Fahrzeug auf Basis eines Gutachtens auszahlen zu lassen, ohne eine Reparatur durchführen zu müssen. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass ihnen diese Möglichkeit zusteht.
Einleitung
Nach einem Verkehrsunfall sind Geschädigte nicht verpflichtet, ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Stattdessen besteht die Möglichkeit, den Schaden fiktiv abzurechnen und sich die Reparaturkosten auf Grundlage eines Schadengutachtens auszahlen zu lassen. Bei dieser Abrechnungsform wird der Schaden anhand der im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten reguliert, ohne dass eine tatsächliche Reparaturrechnung vorgelegt werden muss. Viele Unfallgeschädigte kennen diese Möglichkeit nicht oder gehen davon aus, dass eine Reparatur zwingend notwendig ist. Ein unabhängiges KFZ-Gutachten ist jedoch die Grundlage, um den Schaden korrekt zu bewerten und die fiktive Abrechnung gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Inhalt
Was bedeutet fiktive Abrechnung? Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die kalkulierten Reparaturkosten aus einem Gutachten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das bedeutet: Die Versicherung ersetzt den Schaden auf Basis der im Gutachten berechneten Reparaturkosten. Der Geschädigte kann anschließend selbst entscheiden, ob er: - das Fahrzeug reparieren lässt - es teilweise repariert - oder den Betrag anderweitig verwendet Welche Voraussetzungen gelten? Eine fiktive Abrechnung ist grundsätzlich möglich, wenn: - ein unabhängiges Schadengutachten vorliegt - der Geschädigte keine Reparaturrechnung einreicht - der Schaden klar dokumentiert wurde Allerdings gibt es Einschränkungen bei bestimmten Kostenpositionen. Welche Kosten werden erstattet? Bei der fiktiven Abrechnung werden in der Regel erstattet: -kalkulierte Reparaturkosten laut Gutachten -Wertminderung - Gutachterkosten - weitere unfallbedingte Nebenkosten Nicht immer erstattet werden jedoch: - Mehrwertsteuer, wenn keine Reparatur erfolgt Warum ein Gutachten entscheidend ist Ohne ein professionelles Schadengutachten kann die fiktive Abrechnung oft nicht vollständig durchgesetzt werden. Das Gutachten dokumentiert: - Schadenhöhe - Reparaturkosten - mögliche Wertminderung - Reparaturdauer Diese Angaben bilden die Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Wichtiger Hinweis: Wird ein Schaden fiktiv abgerechnet und anschließend nicht repariert, gilt dieser Schaden als bereits entschädigt. Sollte es später erneut zu einem Unfall kommen und derselbe Fahrzeugbereich wieder beschädigt werden, kann für den bereits entschädigten Vorschaden in der Regel kein weiterer Anspruch gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.
Lass uns zusammen arbeiten
„Wir wollten unser Fahrzeug nach dem Unfall nicht sofort reparieren lassen. Durch das Gutachten vom A-Partner Ingenieurbüro konnten wir den Schaden fiktiv abrechnen und die Kosten direkt von der Versicherung erstattet bekommen.“

Tobias S.
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte verschiedene Möglichkeiten, ihren Schaden regulieren zu lassen. Die fiktive Abrechnung bietet dabei die Möglichkeit, Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens auszahlen zu lassen, ohne eine Reparatur durchführen zu müssen. Das A-Partner Ingenieurbüro erstellt unabhängige und detaillierte KFZ-Gutachten, damit alle Schadenpositionen korrekt bewertet und Ihre Ansprüche vollständig gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.


